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Soziale Leistungen

Sozial-Hilfe

(Die Text-Vorlage für das Wort Sozial-Hilfe ist: www.hurraki.de/wiki/Sozialhilfe)

 

Manche Menschen haben kein Geld.

Und können nicht arbeiten.

Zum Beispiel, weil sie krank sind.


Dann brauchen sie Geld zum Leben.

Zum Leben braucht man zum Beispiel eine Wohnung.

Und etwas zu essen.

Und Kleider.


Dann hilft das Sozial-Amt.

Das Sozial-Amt gibt Geld.

Oder Gut-Scheine.

Das Geld und die Gut-Scheine sind die Sozial-Hilfe.


Die Regeln für die Sozial-Hilfe stehen in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt: Zwölftes Buch Sozial-Gesetz-Buch.

Manche sagen dazu auch SGB XII.

XII heißt 12.

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Vielleicht möchten Sie Sozial-Hilfe beantragen.

Oder Sie haben Fragen dazu.

Dann helfen Ihnen die Mit-Arbeiter im Bürger-Büro der Verwaltungs-Gemeinschaft Creußen gerne weiter.

Die Adresse vom Bürger-Büro ist:

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Bahnhofstraße 11

95473 Creußen

Die Ansprech-Person ist: Sabine Opel

Die Telefon-Nummer ist: 0 92 70 98 91 1

Die E-Mail-Adresse ist: sabine.opel@vgem-creussen.bayern.de

 

Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.

Die Öffnungs-Zeiten sind:

Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wohn-Geld

Wohn-Geld ist eine Sozial-Hilfe.

Wohn-Geld bekommt man vom Staat für seine Wohnung.

Zum Beispiel, wenn man sehr wenig Geld verdient.

Es gibt Regeln für das Wohn-Geld.

Die Regeln stehen im Wohn-Geld-Gesetz.

Vielleicht möchten Sie Wohn-Geld beantragen.

Oder Sie haben Fragen dazu.

Dann helfen Ihnen die Mit-Arbeiter im Fachbereich Soziales im Landratsamt Bayreuth gerne weiter.

Die E-Mail-Adresse ist: wohngeld@lra-bt.bayern.de

Die Telefon-Nummer ist: 09 21 72 80

Grund-Sicherung

Manche Menschen haben nicht genug Geld zum Leben.

Dann können sie Geld vom Staat bekommen.

Diese Geld heißt Grund-Sicherung.

          Ein anderes Wort ist: Arbeitslosengeld II

          Noch ein anderes Wort ist: Hartz IV

Damit kann man seine Wohnung bezahlen.

Und Essen kaufen.

Und Kleidung kaufen.

 

Grund-Sicherung muss man beim Sozial-Amt beantragen.

Dafür muss man einen Antrag ausfüllen.

 

Vielleicht möchten Sie Grund-Sicherung beantragen.

Oder Sie haben Fragen dazu.

Dann helfen Ihnen die Mit-Arbeiter im Jobcenter Bayreuth Land gerne weiter.

Die E-Mail-Adresse ist: Jobcenter-Bayreuth-Land.Pegnitz@jobcenter-ge.de

Die Telefon-Nummer ist: 0 92 41 97 57 0

Anrufen kann man:

Von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Und am Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr.

Sie können auch in das Jobcenter persönlich kommen.

Dann müssen Sie vorher anrufen und einen Termin ausmachen.

 

Es gibt auch andere Arten von Grund-Sicherung.

Zum Beispiel: die Grund-Sicherung im Alter.
 

Grund-Sicherung im Alter

Wer alt ist, muss nicht mehr arbeiten gehen.

Dann bekommt man Geld vom Staat.

Dieses Geld heißt Rente.

Wie hoch die Rente ist, hängt von verschiedenen Dingen ab:

Zum Beispiel: Wie lange hat man gearbeitet.

Oder: Wie viel Geld hat man bei der Arbeit verdient.


Es kann sein, dass die Rente nicht zum Leben reicht.

Dann kann man sich für Grund-Sicherung im Alter anmelden.

Das kann man bei der Renten-Versicherung machen.

Vielleicht möchten Sie Grund-Sicherung beantragen.

Oder Sie haben Fragen dazu.

Dann hilft Ihnen der Fachbereich Soziales vom Landratsamt Bayreuth gerne weiter.

Die Telefon-Nummer ist: 09 21 72 80

BAföG

(Die Text-Vorlage für das Wort BAföG ist: www.hurraki.de/wiki/Bafög)

 

In Deutschland dürfen alle eine Ausbildung machen.

Eine Ausbildung kostet Geld.

Manche Eltern können ihren Kindern die Ausbildung nicht bezahlen.

Dann hilft der Staat.

Das steht im Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.

Die Abkürzung dafür ist BAföG.


Im BAföG steht drin, wer Hilfe bekommt.

Wenn jemand Geld aus dem BAföG bekommt,

sagen die Leute: Der bekommt BAföG.


Das BAföG-Geld besteht aus 2 Teilen.

Einen Teil bekommen die Studierenden als Zuschuss.

Den anderen Teil bekommen die Studierenden ausgeliehen.

Das heißt: Die Studierenden müssen die Hälfte später wieder zurückzahlen.

 

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos zum BAföG:

https://www.bafög.de/bafoeg/de/services/leichte-sprache/leichte-sprache_node.html

Diese Internet-Seite ist in Leichter Sprache.

 

Vielleicht möchten Sie BAföG beantragen.

Oder Sie haben Fragen dazu.

Dann helfen Ihnen das Amt für Ausbildungsförderung vom Landratsamt Bayreuth gerne weiter.

Die E-Mail-Adresse ist: poststelle@lra-bt.bayern.de

Die Telefon-Nummer ist: 09 21 72 80

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