Gemeinde-Rat
Ein Gemeinde-Rat besteht aus mehreren Personen.
Die Mitglieder in einem Gemeinde-Rat entscheiden über politische Fragen.
Und sie sprechen über politische Dinge.
Und sie machen Abstimmungen.
Die Mitglieder in einem Gemeinde-Rat heißen: Gemeinde-Räte.
Gemeinde-Räte treffen sich in Sitzungen.
Sie treffen sich zum Beispiel im Rat-Haus.
Ein Gemeinde-Rat kann viel entscheiden.
Zum Beispiel:
Ob ein neues Haus gebaut werden darf.
Oder: Wo soll ein neues Schwimm-Bad gebaut werden?
Der Gemeinde-Rat entscheidet, wofür die Gemeinschaft Geld ausgeben soll.
Zum Beispiel für
- einen Kindergarten
- oder für ein Theater
- oder für einen Sport-Platz.
In einer Stadt heißt ein Gemeinde-Rat: Stadt-Rat
Die Mitglieder in einem Stadt-Rat heißen: Stadt-Räte.

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Ein Gemeinde-Rat hat nicht immer gleich viele Mitglieder.
Größere Gemeinden haben mehr Mitglieder.
Kleinere Gemeinden haben weniger Mitglieder.
In der Verwaltungs-Gemeinschaft Creußen hat jede Gemeinde ihren eigenen Gemeinde-Rat.
Die Mitglieder im Gemeinde-Rat sind nicht gleich viele.
In der Stadt Creußen gibt es 16 Stadt-Räte im Stadt-Rat.
In der Gemeinde Prebitz gibt es 12 Gemeinde-Räte im Gemeinde-Rat.
In der Gemeinde Haag gibt es 8 Gemeinde-Räte im Gemeinde-Rat.
Im Markt Schnabelwaid gibt es 8 Markt-Gemeinde-Räte im Markt-Gemeinde-Rat.
Die Gemeinde-Räte arbeiten zusammen mit dem Bürger-Meister.
Der Bürger-Meister ist der Vorsitzende vom Gemeinde-Rat.
Das bedeutet: Der Bürger-Meister ist der Chef vom Gemeinde-Rat.

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Die Bürger aus einer Gemeinde wählen die Gemeinde-Räte.
Diese Wahl heißt: Kommunal-Wahl.
Der Gmeinde-Rat wird alle 6 Jahre gewählt.
Wer darf wählen?
- Sie sind 18 Jahre oder älter.
- Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis.
- Oder einen Ausweis von einem anderen Land von der Europäischen Union.
- Sie wohnen seit mindestens 2 Monaten in Bayern.
- Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.
Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Ungefähr 3 Wochen vor der Wahl.