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Gemeinde-Rat

Ein Gemeinde-Rat besteht aus mehreren Personen.

Die Mitglieder in einem Gemeinde-Rat entscheiden über politische Fragen.

Und sie sprechen über politische Dinge.

Und sie machen Abstimmungen.

 

Die Mitglieder in einem Gemeinde-Rat heißen: Gemeinde-Räte.

Gemeinde-Räte treffen sich in Sitzungen.

Sie treffen sich zum Beispiel im Rat-Haus.

Ein Gemeinde-Rat kann viel entscheiden.

          Zum Beispiel:

          Ob ein neues Haus gebaut werden darf.

          Oder: Wo soll ein neues Schwimm-Bad gebaut werden?

Der Gemeinde-Rat entscheidet, wofür die Gemeinschaft Geld ausgeben soll.

          Zum Beispiel für

          - einen Kindergarten

          - oder für ein Theater

          - oder für einen Sport-⁠Platz.

 

In einer Stadt heißt ein Gemeinde-Rat: Stadt-Rat

Die Mitglieder in einem Stadt-Rat heißen: Stadt-Räte.

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Ein Gemeinde-Rat hat nicht immer gleich viele Mitglieder.

Größere Gemeinden haben mehr Mitglieder.

Kleinere Gemeinden haben weniger Mitglieder.

 

In der Verwaltungs-Gemeinschaft Creußen hat jede Gemeinde ihren eigenen Gemeinde-Rat.

Die Mitglieder im Gemeinde-Rat sind nicht gleich viele.

 

In der Stadt Creußen gibt es 16 Stadt-Räte im Stadt-Rat.

In der Gemeinde Prebitz gibt es 12 Gemeinde-Räte im Gemeinde-Rat.

In der Gemeinde Haag gibt es 8 Gemeinde-Räte im Gemeinde-Rat.

Im Markt Schnabelwaid gibt es 8 Markt-Gemeinde-Räte im Markt-Gemeinde-Rat.

 

Die Gemeinde-Räte arbeiten zusammen mit dem Bürger-Meister.

Der Bürger-Meister ist der Vorsitzende vom Gemeinde-Rat.

Das bedeutet: Der Bürger-Meister ist der Chef vom Gemeinde-Rat.

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Die Bürger aus einer Gemeinde wählen die Gemeinde-Räte.

Diese Wahl heißt: Kommunal-Wahl.

Der Gmeinde-Rat wird alle 6 Jahre gewählt.  

 

Wer darf wählen?

- Sie sind 18 Jahre oder älter.

- Sie haben einen deutschen Personal-Ausweis.

- Oder einen Ausweis von einem anderen Land von der Europäischen Union.

- Sie wohnen seit mindestens 2 Monaten in Bayern.

- Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen.

 

Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

Ungefähr 3 Wochen vor der Wahl.

 

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