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Führungs-Zeugnis

Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.

 

Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.

          Zum Beispiel wenn jemand etwas geklaut hat.

Wenn das Gericht die Person dann verurteilt, bekommt die Person eine Strafe.

          Zum Beispiel eine Geld-Strafe.

          Oder die Person muss ins Gefängnis.

Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.

Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.

 

Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.

Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.

Dafür müssen Sie ins Bürger-Büro gehen.

Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.

 

Die Adresse vom Bürger-Büro ist:

Verwaltungsgemeinschaft Creußen

Bahnhofstraße 11

95473 Creußen

Die Telefon-Nummer ist: 0 92 70 98 91 3

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Haben Sie noch Fragen zum Führungs-Zeugnis?

Die Ansprech-Person ist: Christina Rauh

Die Telefon-Nummer ist: 0 92 70 98 91 3

Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.

Die Öffnungs-Zeiten sind:

Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Dienstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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