Führungs-Zeugnis
Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person schon einmal verurteilt worden ist.
Wer eine Straf-Tat macht, kommt vor das Gericht.
Zum Beispiel wenn jemand etwas geklaut hat.
Wenn das Gericht die Person dann verurteilt, bekommt die Person eine Strafe.
Zum Beispiel eine Geld-Strafe.
Oder die Person muss ins Gefängnis.
Die Strafen werden dann in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Manche Strafen werden nicht in das Führungs-Zeugnis geschrieben.
Zum Beispiel kleine Geld-Strafen.
Für manche Berufe brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis.
Dann können Sie ein Führungs-Zeugnis beantragen.
Dafür müssen Sie ins Bürger-Büro gehen.
Dort müssen Sie Ihren Pass oder Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Die Adresse vom Bürger-Büro ist:
Verwaltungsgemeinschaft Creußen
Bahnhofstraße 11
95473 Creußen
Die Telefon-Nummer ist: 0 92 70 98 91 3

Bild-Quelle: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Haben Sie noch Fragen zum Führungs-Zeugnis?
Die Ansprech-Person ist: Christina Rauh
Die Telefon-Nummer ist: 0 92 70 98 91 3
Sie können das Bürger-Büro auch besuchen.
Die Öffnungs-Zeiten sind:
Montag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr